Blog und Informationen über verschiedene Themen der Fotografie.

COVID 19 und Fotoproduktionen

1. Dürfen Fotoproduktionen überhaupt stattfinden?

Ja. Foto und Filmproduktionen sind nach den aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen des Bundes grundsätzlich erlaubt, wenn die nötigen Sicherheitsmaßnahmen, so wie bei jedem anderen Gewerbe auch, erfüllt sind.

2. Wie wird der Abstand beim Fotografieren eingehalten?

Fotografie ist eine Dienstleistung, die nicht notwendigerweise Nähe zum Menschen erfordert, welche die 1,5 m Mindestabstand unterschreitet. Selbst bei bildfüllenden Portraitshootings (Nahaufnahmen) nicht. Es können dafür geeignete Objektive mit längeren Brennweiten eingesetzt werden oder der Bildausschnitt entsprechend enger gewählt werden. Bei Modeshootings oder Sedcardshootings werden ohnehin größere Abstände eingehalten, auch bei Events und Imageaufnahmen.
Wir werden bei Shootings dennoch darauf achten, dass nie mehr Personen als für den Moment nötig gleichzeitig am Set sind.

3. Masken und Desinfektion

Mein Team und ich tragen grundsätzlich FFP2 Masken. Die Visagistin ist diejenige von uns, die am nächsten am Menschen arbeitet, sie trägt zusätzlich OP-Handschuhe und Gesichtsschild. Sie arbeitet mit entsprechend vorbereiteten und desinfizierten Material. Nach jeder Person, die behandelt wurde, wird dieses Material gereinigt und erneut desinfiziert. Sollten Sie dennoch Bedenken haben, so sprechen Sie mich bitte an. Im Zweifelsfall, kann auch durch eine entsprechende Bildbearbeitung (Beauty Retusche) auf ein Makeup verzichtet werden.

4. Tests

Wann immer PCR-Tests vom Kunden gewünscht werden, werden mein Team und ich diese vorweisen. Wir bitten darüber um rechtzeitige Information, da die Organisation dieser Tests ein wenig aufwendig ist.
Sobald die angekündigten Schnelltests zur Verfügung stehen, werden wir diese vor jedem Shooting unaufgefordert vornehmen. Wir legen Ihnen die Ergebnisse der Schnelltests dann auf Wunsch vor.

5. Regelungen für den Kunden

Als Kunde bitten wir Sie, die entsprechenden Schutzmaßnahmen für das Shooting vorzunehmen, insbesondere dann, wenn die Shooting-Location durch Sie bestimmt wird und bitten Sie die Personen, die in Ihrem Auftrag fotografiert werden sollen, entsprechend zu unterrichten. Wir bitten dringend darum, dass sich zur keiner Zeit Personen am Set aufhalten, die typische COVID-19 Symptome aufweisen, weil wir in diesem Fall verpflichtet wären, das Shooting abzubrechen.